HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D

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HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D wurde erstellt von mironicus 13 Dez. 2008 00:07 #18121 von mironicus
Ich habe erst letzte Woche das B50A-AQ13D erhalten. Ein tolles Gerät! Leider ist der HDMI-Ausgang defekt. 3 Tage funktionierte es und als ich das HDMI-Kabel am vierten Tag einsteckte, bekam ich kein Bild mehr. Das Kabel ist völlig in Ordnung (habe mir zum Testen auch ein weiteres geholt). Ich habe das B50A darauf an 5 Geräten getestet (3 TFT und 2 LCD-Fernseher mit HDMI) - kein Bild. Sogar das Betriebssystem habe ich neu aufgesetzt - keine Chance. VGA funktioniert ohne Probleme. Das B50a erkennt die angeschlossenen Monitore über HDMI, aber es zeigt kein Bild mehr (Wackelkontakt?).

Ich möchte das Gerät morgen wieder verschicken. Ich habe es erst 8 Tage. Muss ich das Gerät dann zum Händler zurückschicken oder sollte ich mich lieber direkt an Asus wenden?

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kurim antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 13 Dez. 2008 19:45 #18130 von kurim
Onlinegekauft? - dann hast du 14Tage umtauschrecht sonst nicht
zu ASUS hätte eine Reparatur zur folge.

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mironicus antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 05 Jan. 2009 13:53 - 05 Jan. 2009 13:55 #18758 von mironicus
Hallo, ich bräuchte mal einen Rat. Ich bin vom Kauf zurückgetreten, ich bekam einen Rücksendeaufkleber und die Ware ist seit dem 18.12. beim Händler. Jetzt will der mir aber vorerst solange keine Gutschrift zukommen lassen, bis der Defekt des Laptops von einem "externen Dienstleister" bestätigt worden ist.

Frage: Muss ich wirklich darauf warten, oder kann ich die Rückerstattung ohne weiteres fordern? Ich habe per Kreditkarte bezahlt und kann noch bis Ende Janur die Abbuchung bei meiner Bank reklamieren, wenn nötig.
Letzte Änderung: 05 Jan. 2009 13:55 von mironicus.

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nayss antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 05 Jan. 2009 15:31 #18764 von nayss
hallo,

gute frage, also eins vorweg - ich bin kein rechtsanwalt.
aber, ich wuerde es so machen :

wenn der haendler, der dein notebook hat, derselbe ist, bei dem du es gekauft hast, dann wuerde ich im zweifelsfalle die abrechnung seitens der bank in dieser hinsicht reklamieren (sprich diese zahlung stornieren).
rede aber vorher mit der bank, wenn es um gebuehren dafuer geht...

einen vorteil hast du :
er hat das geraet, nicht du. damit hoffe ich, dass dir keiner mehr diebstahl oder betrug vorwerfen kann, wenn du die zahlung rueckgaengig machst.

nachteil :
dein haendler wird ein wenig sauer sein... ;)

wie ist das mit dem ruecksendeaufkleber - wo hast du den her ? von dem haendler ?

mfg nayss

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nayss antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 05 Jan. 2009 15:35 #18765 von nayss
hallo,

was mir grade noch einfaellt :

bei einem kaufvertrag gilt ja unser brd-recht, soll heissen :

bei reklamationen gilt folgende vorgehensweise :

1 - reparatur

...wenn das nichts hilft :

2 - minderung

...wenn man mit dem fehler, den die sache hat, leben kann (bei fehlenden funtionsmerkmalen eines technischen geraetes geht das schlecht, daher wuerde ich hier auf ersatz plaedieren)
...und erst dann, wenn alles nichts hilft :

3 - ruecktritt vom vertrag

so hab ich das mal gelernt...

mfg nayss

post scriptum :

....wieso will der einen externen zu hilfe nehmen ?
was ist denn mit deinem notebook los ??

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mironicus antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 05 Jan. 2009 16:28 - 05 Jan. 2009 16:40 #18766 von mironicus
@Posting 1

Der Rücksendeaufkleber stammt vom Händler. Der Empfang der Ware wurde mir auch schriftlich per Mail bestätigt.

@Posting 2 - was ist defekt?

Steht hier doch, der HDMI-Ausgang ist defekt. Der Fehler lässt sich nur feststellen, wenn ein Betriebssystem mitsamt Treiber installiert ist (standardmäßig nur Freedos, damit geht das nicht). Wenn man den Rechner normal bootet liegt solange kein Signal am HDMI-Ausgang vor, bis das Betriebsystem geladen ist und der Treiber die Ausgabe aktiviert.

Der HDMI-Ausgang funktionierte ein paar Tage, dann nicht mehr. Es dauerte dann noch 1-2 Tage bis ich den Fehler eindeutig zuordnen konnte (Betriebssystemneuinstallationen, Tests mit mehreren Kabeln und verschiedenen Monitoren).

Da ich das Notebook vorwiegend als Desktopersatz gebrauche und der Digitalausgang immens wichtig für mich ist, kann ich mit dieser Einschränkung natürlich nicht leben.

Ich wollte erst ein Ersatzgerät haben, es war dann aber keins mehr lieferbar. Darauf habe ich den Kauf widerrufen. Das war alles noch innerhalb der 14 Tage-Frist. Seitdem warte ich auf eine Gutschrift.

Das der Händler das so verzögert ist mir persönlich schleierhaft, so eine Erfahrung habe ich noch nie gemacht.
Letzte Änderung: 05 Jan. 2009 16:40 von mironicus.

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kurim antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 05 Jan. 2009 16:41 - 05 Jan. 2009 16:43 #18767 von kurim
innerhalb von 14tagen kannst du per fernabsatz auch ohne angaben von gründen zurück geben da kann der händler nix gegen machen

so kenn ich es, so habe ich es auch einmal bei Amazon gemacht weil die Ware leider nicht die anforderungen erfüllte
Letzte Änderung: 05 Jan. 2009 16:43 von kurim.

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nayss antwortete auf HDMI-Ausgang defekt am neuen B50A-AQ13D 06 Jan. 2009 02:53 #18790 von nayss
allo,

...richtig. innerhalb der 14 tage ohne angabe von gruenden.
also muss er das akzeptieren, ob er jetzt will oder nicht.

daher ist in diesem falle die sachlage relativ klar.

mfg nayss

post scriptum

...an das fernabsatzgesetz hatte ich gar nicht mehr gedacht, letzte nacht^^

mfg nayss

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